Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN UND ZUGEHÖRIGE DIENSTLEISTUNGEN
Gilt für alle Lieferungen im französischen Mutterland.
Allgemeine Grundsätze

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und damit verbundenen Dienstleistungen (nachfolgend „die Bedingungen“) regeln alle Produktverkäufe und damit verbundenen Dienstleistungen von CARAMONT, nachfolgend „CARAMONT“ genannt, in Frankreich und auf Korsika an alle Personen. Für alle Verkäufe/Dienstleistungen außerhalb des genannten Gebiets gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen „Export“.
Jede Bestellung bei CARAMONT setzt als wesentliche und entscheidende Voraussetzung die vorbehaltlose Annahme der am Tag der betreffenden Bestellung geltenden Bedingungen durch den Kunden voraus.
Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf alle seine Einkaufsbedingungen oder sonstigen Handelsdokumente, es sei denn, diese wurden zuvor ausdrücklich von CARAMONT akzeptiert.
Der Kunde erkennt außerdem an, dass die Annahme der Bedingungen deren Anwendung auf die betreffende Bestellung sowie auf alle nachfolgenden Bestellungen zur Folge hat, es sei denn, er wird auf neue Bedingungen hingewiesen. Die Tatsache, dass CARAMONT zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der Bedingungen nicht anwendet, kann nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, sich für die Zukunft oder die Vergangenheit auf diese Bedingungen zu berufen.
Geltendes Recht und zuständige Gerichtsbarkeit: Die Auslegung und Ausführung der Bedingungen sowie alle daraus resultierenden Handlungen unterliegen französischem Recht.
Für alle Streitigkeiten hinsichtlich ihrer Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung ist ausschließlich das Handelsgericht von Compiègne zuständig. CARAMONT behält sich jedoch das Recht vor, sich an jedes andere zuständige Gericht seiner Wahl zu wenden.

1.2. Produkte
Die zum Verkauf angebotenen Produkte sind diejenigen, die in den von CARAMONT veröffentlichten Katalogen erscheinen, wobei darauf hingewiesen wird, dass CARAMONT sich das Recht vorbehält, das Angebot der in Betracht gezogenen Produkte jederzeit zu ändern.
Sollte eine Überprüfung der Produktverfügbarkeit erforderlich sein, erhält der Kunde innerhalb von acht Tagen nach seiner Bestellung eine entsprechende Information.
Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die in den Katalogen angegebenen Eigenschaften, Abmessungen, Gewichte, Fotos und grafischen Darstellungen nur einen Richtwert haben. CARAMONT behält sich das Recht vor, das in der Bestellung genannte Produkt auch nach Eingang der Bestellung zu ersetzen, ohne dass dadurch jedoch die wesentlichen Eigenschaften des betreffenden Produkts beeinträchtigt werden.

1.3. Zugehörige Dienste
CARAMONT kann Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten anbieten (Überprüfungen, Wartungen, Inspektionen usw.). CARAMONT behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ändern. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen werden Umfang und genaue Bedingungen der Leistungserbringung zwischen dem Kunden und CARAMONT bei der Bestellung festgelegt. Unabhängig von den bei der Bestellung zwischen den Parteien festgelegten Leistungsbedingungen liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Räumlichkeiten/den Standort für die Erbringung der Dienstleistungen vorzubereiten.

Das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der erforderlichen Vorkehrungen am Tag der Leistungserbringung kann nach Wahl von CARAMONT die Nichterfüllung der bestellten Leistungen und/oder eine Preiserhöhung gemäß einem neuen oder zusätzlichen Kostenvoranschlag und/oder die Rechnungsstellung der CARAMONT entstandenen Kosten rechtfertigen.

1.4. Bestellung
Das Angebot wird auf Grundlage der vom Kunden geäußerten Bedürfnisse erstellt. Jede Änderung und/oder Erweiterung der ursprünglich angeforderten Leistungen führt zur Erstellung eines neuen oder zusätzlichen Angebots.
Jede vom Kunden aufgegebene Bestellung, die für CARAMONT bindend sein soll, muss von einer Person unterzeichnet werden, die ordnungsgemäß befugt ist, das Unternehmen oder die Organisation, die die Bestellung aufgibt, zu binden.
Im Falle eines Tippfehlers im Katalog oder einem anderen Handelsdokument oder eines Computerfehlers auf der Website www.caramont.fr behält sich CARAMONT das Recht vor, die Bestellung nicht anzunehmen.

1.5. Liefer-/Ausführungszeit der zugehörigen Leistungen
Die Lieferzeiten und gegebenenfalls die Erbringung damit verbundener Leistungen werden im Angebot oder bei der Bestellung angegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Fristen nur Richtwerte sind; ihre Nichteinhaltung begründet keinerlei Haftung für CARAMONT. CARAMONT ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise vorzunehmen. Eine termingerechte Lieferung setzt in jedem Fall voraus, dass der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber CARAMONT erfüllt hat.
Bei Zahlung per Scheck erfolgt die Lieferung erst 10 Tage nach Scheckerhalt.

1.6. Gefahrenübergang
Die Risiken und die Verantwortung für die verkauften Produkte gehen auf den Kunden über, sobald diese von den Spediteuren aus den CARAMONT-Geschäften übernommen werden, auch bei kostenloser Lieferung.

Hinweise bei Beschädigungen oder fehlenden Artikeln:
Überprüfen Sie im Beisein des Fahrers den Zustand der Ware und die Übereinstimmung mit den auf dem Lieferschein angegebenen Mengen.
Fehlen Produkte oder sind sie beschädigt? Machen Sie einen entsprechenden Reklamationsantrag auf dem Lieferschein, den Sie vom Spediteur nach der Unterzeichnung erhalten. Ihre Reklamationen müssen begründet sein. Beschreiben Sie das Problem, das Sie festgestellt haben.
Sie müssen Ihre Reservierung innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben an den Spediteur bestätigen. Senden Sie eine Kopie dieses Schreibens an CARAMONT.
Halten Sie die Waren für eine eventuelle Bewertung durch die Versicherung bereit. Nach Erhalt der Produkte ist der Kunde dafür verantwortlich, in Anwesenheit des Spediteurs zu überprüfen, ob die gelieferten Produkte in gutem Zustand sind.
Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung bei Erhalt muss der Kunde etwaige Vorbehalte gemäß Artikel 106 ff. des französischen Handelsgesetzbuches äußern.

1.7. Vertragsmäßigkeit der Lieferung/Leistung
1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen gilt die Konformität der Lieferung der Produkte/Dienstleistungen als akzeptiert:
1a. Mit Ausnahme schriftlicher Vorbehalte des Kunden gegenüber CARAMONT per Einschreiben mit Rückschein, zusammen mit einer Begründung der Nichtübereinstimmung, innerhalb von 72 Stunden nach Lieferung für Produkte, die nicht mit zugehörigen Dienstleistungen einhergehen;
1b. Vorbehaltlich schriftlicher und begründeter Vorbehalte im Leistungserbringungsauftrag hinsichtlich der gelieferten Produkte und des Gegenstands damit verbundener Leistungen.

1.8. Rückgabe
Sollten die gelieferten Produkte beschädigt sein, kann CARAMONT unter den nachstehend aufgeführten Vorbehalten die Rücksendung der betreffenden Produkte akzeptieren und eine Gutschrift über den Betrag ausstellen, der dem ursprünglich für die Produkte, deren Rücksendung akzeptiert wurde, in Rechnung gestellten Betrag (ohne Verpackungs- und Transportkosten) entspricht und dem Konto des Kunden gutgeschrieben wird.
Die Annahme einer Rücksendung unterliegt den folgenden Bedingungen:
Der Kunde muss innerhalb einer Frist von höchstens 30 Werktagen ab dem Datum der Lieferung des betreffenden Produkts eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe des gelieferten Produkts einreichen.
Das Produkt muss streng standardisiert sein und zu den Produkten gehören, die CARAMONT regelmäßig auf Lager hat.
Ausgenommen sind alle speziell für den Kunden angefertigten oder auf Kundenwunsch angepassten Produkte;
die Kosten für den Hin- und Rücktransport trägt der Kunde;
Das zurückgegebene Produkt muss in einwandfreiem Zustand, unbenutzt, mit sämtlichem Zubehör und Dokumentation sowie in der unveränderten Originalverpackung sein.
CARAMONT muss die Anfrage des Kunden schriftlich angenommen und dem Kunden ein Aktenzeichen sowie die Anweisungen zum Rückgabeverfahren mitgeteilt haben.
Das Produkt muss vom Kunden zurückgesandt und für die Rücksendung versichert werden.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen führt zur sofortigen Ablehnung der Rücksendung. CARAMONT übernimmt unter keinen Umständen die Haftung für die Risiken im Zusammenhang mit dem betreffenden Produkt, auch wenn sich dieses in seinem Betrieb befindet.
Unter Berücksichtigung der oben definierten Bedingungen für die Rückgabe von Produkten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Rückgabe gelieferter Produkte, die Gegenstand damit verbundener Dienstleistungen waren, ausgeschlossen ist.

1.9. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Verkaufspreis der Produkte ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis. Der Preis der Dienstleistungen ist im entsprechenden Angebot festgelegt und unterliegt den Bestimmungen in Artikel 4 oben.
Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
Für das französische Festland und Korsika werden die Lieferkosten nach folgender Staffelung festgelegt:

Zahlung bei Bestellung:
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Unternehmen vereinbart wurde, ist die Zahlung mit der Bestellung fällig. Die Zahlung kann per Banküberweisung, PayPal oder Kreditkarte erfolgen.

1. Zahlung zum Fälligkeitsdatum (mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens):
Zahlungen müssen unter Angabe der Rechnungsnummer von CARAMONT erfolgen. CARAMONT behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Annahme einer Bestellung von der Zahlung einer Anzahlung abhängig zu machen.
Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug werden unbeschadet der sonstigen Rechte von CARAMONT Verzugszinsen in Höhe des Eineinhalbfachen des am Fälligkeitstag der betreffenden Rechnung geltenden gesetzlichen Zinssatzes erhoben.
Der Betrag der Strafen wird dann automatisch von allen Beträgen abgezogen, die CARAMONT dem Kunden aus irgendeinem Grund schuldet. Gemäß Artikel 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs verpflichtet jede verspätete Zahlung den Schuldner automatisch, zusätzlich zu den Verzugsstrafen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 € für Einziehungskosten zu zahlen.
Darüber hinaus verfällt bei Zahlungsverzug des Kunden, sofern CARAMONT dies für sinnvoll erachtet, das Zahlungsziel, da die Zahlung dann sofort fällig wird, ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und unbeschadet der sonstigen Rechte von CARAMONT. Daher und insbesondere aufgrund der oben genannten Mahnung kann CARAMONT den Verkauf automatisch auflösen. CARAMONT behält sich das Recht vor, die Annahme neuer Bestellungen des Kunden von dessen Zahlungsverpflichtungen abhängig zu machen. Nimmt CARAMONT die Bestellung dennoch an, kann sie diese an besondere Zahlungsbedingungen knüpfen, insbesondere an die Zahlung bei Bestellung.
Unter keinen Umständen dürfen Zahlungen an CARAMONT ohne dessen schriftliche Zustimmung ausgesetzt oder einer Kürzung oder Entschädigung unterworfen werden.

Eigentumsvorbehalt
Sofern CARAMONT nicht ausdrücklich zuvor eine schriftliche Entscheidung trifft, die dem Kunden vor der Lieferung jeder Bestellung mitgeteilt wird, behält CARAMONT das volle Eigentum an den gelieferten Produkten und Zubehörteilen, bis der entsprechende Preis vollständig bezahlt ist und der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber CARAMONT vollständig nachgekommen ist.
Bis zu diesem Datum gelten die gelieferten Produkte als versandt und der Kunde trägt alle Risiken im Zusammenhang mit Schäden, die die betreffenden Produkte aus irgendeinem Grund erleiden oder verursachen können. Darüber hinaus dürfen die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CARAMONT nicht weiterverkauft werden. Ungeachtet anderslautender Klauseln kann CARAMONT im Falle der Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist durch den Kunden, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, von Rechts wegen und nach Benachrichtigung des Kunden per Einschreiben mit Rückschein die Rücksendung der betreffenden Produkte auf Kosten des Kunden verlangen.

Beweisübereinkommen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, vereinbaren die Parteien, dass alle Mitteilungen über Stornierungen, Änderungen und andere Vorgänge in Bezug auf die von CARAMONT vorgeschlagenen Angebote entweder per E-Mail, per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Die Parteien erkennen zu diesem Zweck an, dass diesen E-Mails und Faxen dieselbe Beweiskraft zukommt wie einem per Einschreiben mit Empfangsbestätigung versandten Austausch.
Im Falle eines Streits zwischen den Parteien dient als Grundlage für den Beweis das im Archivsystem von CARAMONT gespeicherte Dokument oder das Fax.

Verantwortung
Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen:
Eine Haftung von CARAMONT kann nur dann eintreten, wenn ein nachgewiesenes und ausschließliches Verschulden an der Entstehung des Schadens vorliegt;
CARAMONT haftet gegenüber dem Kunden nicht für indirekte Schäden wie etwa Geschäftsschäden oder -unterbrechungen, Kundenverlust, entgangenen Gewinn, Verlust des Markenimages oder Datenverlust;
in jedem Fall kann die Haftung von CARAMONT gegenüber dem Kunden (i) nicht länger als 6 Monate nach dem Eintritt des Ereignisses geltend gemacht werden, das die Haftung begründet hat, und (ii) darf den Gesamtbetrag ohne Steuern nicht übersteigen, den der Kunde an CARAMONT für die Bestellung bezahlt hat, die seine Haftung begründet hat.

höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Brände, Störungen der Computer- und Telekommunikationssysteme, Transportunfälle oder -ausfälle, Streiks, Blockaden, Ein- und Ausfuhrverbote oder -embargos.

Computer und Freiheit
Jede aufgegebene Bestellung führt zur Anlage einer automatisierten Datei gemäß den Bestimmungen des Gesetzes „Informatique et Libertés“ vom 6. Januar 1978 im Namen von CARAMONT.
Die Erfassung der Daten ist für die Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung unerlässlich. Andernfalls kann die Bestellung nicht bestätigt werden. Der Kunde kann sein Recht auf Auskunft und Berichtigung seiner Daten ausüben, indem er sich schriftlich an die folgende Adresse wendet:
CARAMONT – 100 RUE LOUIS BLANC 60100 CREIL oder unter info@caramont.fr. Sofern Sie nicht schriftlich widersprechen, können die Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Sonstige Bestimmungen
16.1. Jede Anfrage oder Beschwerde des Kunden über das dafür vorgesehene Dialogfeld auf der CARAMONT-Website wird von CARAMONT (ausgenommen eine etwaige Auftragsbestätigung) innerhalb einer Frist von maximal 10 Tagen beantwortet.

16.2. Es wird daran erinnert, dass Minderjährige nicht geschäftsfähig sind. Jede Erhebung von Daten von Minderjährigen muss von der elterlichen Aufsichtsbehörde eingeholt werden. Diese hat das Recht, der Speicherung dieser Daten durch CARAMONT oder deren Weitergabe an Dritte zu widersprechen.